ZÄHNE ERHALTEN

ZÄHNE ERHALTEN | Die Oldenburger Zahnärzte

Wann ein chirurgischer Zahnerhalt im Einzelfall sinnvoll ist, und welche Methode am meisten Erfolg verspricht, beurteilen wir stets individuell und besprechen die nächsten Schritte ausführlich mit Ihnen. Mögliche Risiken für wichtige anatomische Strukturen, wie z.B. Nerven, müssen dabei sorgsam abgewogen werden. Zähne erhalten mit den Oldenburger Zahnärzten.

WURZELSPITZENRESEKTION

Wenn eine Wurzelbehandlung trotz aller Bemühungen erfolglos bleibt, ist die Wurzelspitzenresektion (WSR) oft die letzte Möglichkeit, um einen Zahn zu retten. Die einzige Alternative wäre, den Zahn zu entfernen. Bei einer Wurzelspitzenresektion trennt der Operateur die Spitze der Zahnwurzel ab und entfernt sie zusammen mit dem entzündeten Gewebe der Umgebung. Dadurch kann der Zahn langfristig in der Zahnreihe belassen werden.

Eine Wurzelspitzenresektion kann aber auch in anderen Situationen notwendig sein, wenn

  • ein Patient trotz (wiederholter) Wurzelbehandlung unter anhaltenden Schmerzen und Entzündungen leidet,
  • im Rahmen einer Wurzelbehandlung das Füllmaterial über die Wurzelspitze hinausgetreten ist (z.B. in die Kieferhöhle), sodass Schmerzen auftreten,
  • eine herkömmliche Wurzelbehandlung nicht infrage kommt, etwa, weil die Wurzelkanäle stark gekrümmt sind,
  • Wurzelkanäle entzündet und gleichzeitig verschlossen sind, sodass sie durch normale Behandlungsinstrumente nicht geöffnet werden können,
  • die Zahnwurzel im unteren Anteil durch ein Trauma verletzt wurde,
  • bei einer vorangegangenen Wurzelbehandlung eines der millimeter-feinen Instrumente abgebrochen und im Wurzelkanal verblieben ist und entfernt werden muss.

Hemisektion/
Prämolarisierung

Unter einer Hemisektion versteht man die Durchtrennung eines zweiwurzeligen unteren Backenzahnes (Molaren) mit Extraktion einer Zahnwurzel. In sehr seltenen Fällen wird die Hemisektion auch an anderen mehrwurzeligen Zähnen durchgeführt. Ein Sonderfall der Hemisektion wird als Prämolarisierung bezeichnet. Bei dieser bleiben beide Wurzeln erhalten. Nach erfolgreicher Behandlung und einer sich anschließenden Wartefrist kann der verbleibende Anteil des Zahnes, z.B. als Befestigungspfeiler für eine Brücke, überkront werden.

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